Sachkundenachweis für Hundehalter
gemäß § 3 der Oö. Hundehalte-Sachkundeverordnung
Hundehalterinnen und Hundehalter, die seit 1. Juli 2003 einen neuen Hund anmelden und bisher mit einem anderen oder früheren Hund noch keine Ausbildung im Sinne des § 4 Oö. Hundehalte-Sachkundeverordnung (z.B. Begleithundeprüfung) nachweisen können, benötigen einen Allgemeinen Sachkundekursnachweis für das Halten von Hunden.
Die sechsstündige theoretische Ausbildung wird von der Tierärztin Dr.med.vet. Michaela Maurer und der Hundetrainerin Michaela Ebner durchgeführt.
Zum Kurs keine Hunde mitbringen!
Stundenplan
Agenda
- 09:00 - 12:00
- Vortrag - Hundetrainer
- 12:00 - 12:30
- Mittag
- Bitte eigenständig die Mittagsverpflegung mitbringen
- 12:30 - 15:30
- Vortrag - Tierarzt
- 15:30 - 16:00
- schriftliche Prüfung
- Schriftliche Überprüfung laut der Oö Hundehalter Sachkundeverordnung